Multi-Invest

Riester-Rechner

Es handelt sich um eine pauschale Vorkostenbetrachtung. Individuelle Berechnungen sind über die Elektronische Antragsstrecke zu erstellen.
Nicht für die Weitergabe an Endkunden bestimmt.
Rentenbeginn.
Sonderzahlung im 1. Jahr zu Vertragsbeginn.
Wer hat Anspruch auf Altersvorsorgezulage?
Anspruch auf Altersvorsorgezulage haben nachfolgend genannte, rentenversicherungspflichtige Personen (§?10a EStG), wenn sie der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Aktenzeichen: C-269/07)[1] dürfen Arbeitnehmer, die in der Bundesrepublik arbeiten, aber im Ausland wohnen, in den Versichertenkreis aufgenommen werden. Riester-Sparer mussten bis zu dieser Entscheidung die Förderung zurückzahlen, wenn sie ihren Lebensabend im Ausland verbrachten. Die Richter sahen darin einen Versto ß gegen die Arbeitnehmer-Freizügigkeit innerhalb der EU.

Unmittelbar zulageberechtigte Personen
  • rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer,
  • uvm.
Mittelbar zulageberechtigte Personen
Ehepartner/Lebenspartner von unmittelbar Zulageberechtigten erhalten ebenfalls Zulagen, auch wenn sie in eigener Person nur mittelbar berechtigt sind und in ihren Altersvorsorgevertrag mindestens 60 Euro pro Kalenderjahr einzahlen (§?79 Satz 2 EStG in der ab 1. Januar 2012 geltenden Fassung[2][3]). Voraussetzung ist, dass sie nicht selbst unmittelbar förderberechtigt sind, nicht dauernd vom Partner getrennt leben und beide ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum haben (§?79 Satz 2 EStG).

Nicht zulagenberechtigte Personen
Nicht anspruchsberechtigt sind:
  • nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige,
  • Pflichtversicherte in Einrichtungen der berufsständischen Versorgung (z. B. Apotheker, Ärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater und Architekten - sogenannte verkammerte Berufe),
  • Seit 2013: Geringfügig Beschäftigte (450-Euro-Job), die der Zahlung an die gesetzliche Rentenversicherung widersprochen haben,
  • Bis Ende 2012: geringfügig versicherungsfrei Beschäftigte (400-Euro.Job), die den Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht durch eigene Beiträge aufstocken,
  • Altersrentner,
  • Bezieher einer Rente wegen teilweise verminderter Erwerbsfähigkeit ohne rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit und
  • Studenten, die nicht rentenversicherungspflichtig sind.
Geben Sie hier bitte an, wie Sie Ihre staatlichen Fördermöglichkeiten nutzen möchten.

Sie haben die Wahl zwischen:
10-jährige Rentengarantiezeit: Der Kapitalwert der noch ausstehenden garantierten Renten wird bei Tod innerhalb der 10-jährigen Rentengarantiezeit für die Hinterbliebenenversorgung verwendet.
Restkapitalabfindung: Das Verrentungsguthaben abzüglich der bereits ausgezahlten Renten wird für die Hinterbliebenenversorgung verwendet.

Hinweis: Die Art der Hinterbliebenenversorgung kann bis 3 Monate vor Auszahlungsbeginn jederzeit geändert werden.
Erfolgt keine Auswahl bezüglich der Hinterbliebenenversorgung, gilt diese als nicht vereinbart.